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   OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - I-3 VA 12/05   

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OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - I-3 VA 12/05 (https://dejure.org/2006,6718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2006 - I-3 VA 12/05 (https://dejure.org/2006,6718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2006 - I-3 VA 12/05 (https://dejure.org/2006,6718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit einer unbezifferten Strafschadensersatzklage nach US-amerikanischem Recht zu den Zivilsachen oder Handelssachen; Möglichkeit der Verhinderung der Zustellung einer Strafschadensersatzklage durch Art. 13 des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 1, 13 HZÜ
    Unbezifferter Strafschadensersatz - Zustellung einer Klageschrift aus den USA

  • Judicialis

    HZÜ Art. 1; ; HZÜ Art. 13

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZÜ Art. 1; HZÜ Art. 13
    "punitive damages": Zivil- oder Handelssache gemäß Art. 1 HZÜ - Vorbehaltsklausel des Art. 13 HZÜ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 640
  • BB 2006, 629
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05
    Die Zustellung einer Klage aber, die offenkundig keine substantielle Grundlage habe, verstoße gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und verletze damit unverzichtbare Grundsätze des freiheitlichen Rechtsstaats (BVerfG NJW 2003, 2598, 2599).

    Gleichwohl ist eine Entscheidung in dem Rechtsstreit oder ein Vergleich auch für sie bindend (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598, mwN).

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke, die im Ausland zuzustellen sind, ihren Empfängern rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598, 2599; NJW 1995, 649).

    Ein Zustellungsersuchen kann nur dann abgelehnt werden, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staats mit sich brächte (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598, 2599; Senat NJW 1992, 3110 f. und WM 2003, 1587; OLG Frankfurt NJW-RR 2002 357; jew mwN).

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 2003, 2598, 2599; NJW 1995, 649, 650 f.) entschieden, dass die Gewährung von Rechtshilfe durch die Zustellung einer Klage, mit der Ansprüche auf Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht geltend gemacht werden, in der Regel nicht die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt.

    Auch wenn Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt werden, um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen, kann dies deutsches Verfassungsrecht verletzen (BVerfG NJW 2003, 2598, 2599 unter Hinweis auf Art. 40 Abs. 3 Nr. 2 EGBGB, wonach Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen, nicht geltend gemacht werden können, wenn sie offensichtlich anderen Zwecken als der Entschädigung des Verletzten dienen).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05
    Danach dürfe eine Zustellung nicht erfolgen, denn es sei allgemein anerkannt, dass die Klage auf Strafschadensersatz wegen Verletzung des im Rechtstaatsprinzip verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vom ordre public-Vorbehalt erfasst werde (BGH NJW 1992, 3096, 3104).

    Das ergebe sich daraus, dass es sich um eine besondere Art des Schadensersatzes zwischen Privatpersonen handele, der auf Veranlassung eines Einzelnen geltend gemacht und beigetrieben werde und in der Regel auch nur ihm zugute komme (BGH NJW 1992, 3096).

    Werden mehrere durch eine einzige Handlung geschädigt, so kann im allgemeinen jedem Opfer selbständig Strafschadensersatz in voller Höhe zuerkannt werden (vgl. BGH NJW 1992, 3096, 3102, mwN).

    Für sich genommen stellt das discovery-Verfahren trotz der damit regelmäßig verbundenen Ausforschung noch kein Anerkennungshindernis dar (vgl. BGH NJW 1992, 3096).

  • OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00

    Zustellung einer ausländischen Klage im Wege der Rechtshilfe: Ablehnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05
    Er habe auch zu überprüfen, ob eine Partei Rechtsmissbrauch betreibe (OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 357).

    Das gilt erst recht, wenn - wie hier - das Zustellungszeugnis noch nicht ausgestellt bzw. weitergeleitet worden ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 357).

    Ein Zustellungsersuchen kann nur dann abgelehnt werden, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staats mit sich brächte (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598, 2599; Senat NJW 1992, 3110 f. und WM 2003, 1587; OLG Frankfurt NJW-RR 2002 357; jew mwN).

    Grundsätzlich können deutsche Unternehmen, die - und sei es wie hier durch ein Tochterunternehmen - im Ausland tätig sind, durch das Haager Zustellungsübereinkommen nicht vor Rechtsnachteilen geschützt werden, denen sie dort in gleicher Weise ausgesetzt sind wie ihre einheimischen Konkurrenten (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 357, 358).

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05
    Dementsprechend und mit Rücksicht auf die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO den Zugriff des Gläubigers auf das inländische Vermögen zu verhindern, sei die Einbeziehung einer beklagten Partei in Deutschland in das ausländische Verfahren durch Zustellung der Klageschrift zumutbar (vgl. BVerfG NJW 1995, 649).

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke, die im Ausland zuzustellen sind, ihren Empfängern rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598, 2599; NJW 1995, 649).

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 2003, 2598, 2599; NJW 1995, 649, 650 f.) entschieden, dass die Gewährung von Rechtshilfe durch die Zustellung einer Klage, mit der Ansprüche auf Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht geltend gemacht werden, in der Regel nicht die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt.

  • OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04

    Internationale Rechtshilfe: Zustellungsersuchen für eine auf einen Kartellverstoß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05
    In diesen Fällen sei nicht erst die Überprüfung eines künftigen Urteils, das voraussichtlich gar nicht ergehen werde, sondern schon die Klagezustellung der maßgebliche Eingriffsakt, der am ordre public zu messen sei (OLG Koblenz NJOZ 2005, 3122, 3140).

    Dem steht die von der Antragstellerin vorgelegte Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJOZ 2005, 3122) nicht entgegen.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJOZ 2005, 3122) und die dort angestellten Erwägungen geben dem Senat zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.1992 - 3 VA 1/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05
    Die Unwirksamkeit der Zustellung im internationalen Rechtshilfeverkehr kann auch nach der Vornahme der Zustellung noch geltend gemacht werden (vgl. Senat NJW 1992, 3110; OLG Frankfurt RIW 1991, 417, 418).

    Ein Zustellungsersuchen kann nur dann abgelehnt werden, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staats mit sich brächte (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598, 2599; Senat NJW 1992, 3110 f. und WM 2003, 1587; OLG Frankfurt NJW-RR 2002 357; jew mwN).

    Die Zustellung kann nicht von solchen Ermittlungen abhängig gemacht werden (vgl. Senat NJW 1992, 3110, 3111).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 VA 6/03

    Bewilligung der Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05
    Ein Zustellungsersuchen kann nur dann abgelehnt werden, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staats mit sich brächte (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598, 2599; Senat NJW 1992, 3110 f. und WM 2003, 1587; OLG Frankfurt NJW-RR 2002 357; jew mwN).
  • OLG München, 09.05.1989 - 9 VA 3/89

    Zuordnungskriterien für punitive damages; Geltendmachen von Regressansprüchen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05
    Danach stellen punitive damages grundsätzlich eine besondere Art des Schadensersatzes zwischen Privatpersonen dar, unabhängig von den rechtspolitischen Erwägungen, aus denen dieser eingeführt worden ist (vgl. BGH a.a.O; OLG München, NJW 1989, 3102; Zöller-Geimer, ZPO, 24. A., § 328 Rn. 77; jew mwN).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 20 VA 2/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05
    Die Unwirksamkeit der Zustellung im internationalen Rechtshilfeverkehr kann auch nach der Vornahme der Zustellung noch geltend gemacht werden (vgl. Senat NJW 1992, 3110; OLG Frankfurt RIW 1991, 417, 418).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03

    Zustellung einer in den USA eingereichten Sammelklage schwarzer Südafrikaner

    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach der Rechtsprechung des Senats und weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschlüsse vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08 und vom 21.04.2006, I - 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf Schadensersatz mit Strafcharakter gerichtete Klagen.

    Sowohl aus US-amerikanischer als auch aus deutscher Sicht ist eine Zivilsache anzunehmen (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; Senat 3 VA 12/05).

    Würden die Grundsätze der innerstaatlichen Rechtsordnung bereits zum Maßstab für die Zustellung gemacht, so würde der internationale Rechtshilfeverkehr erheblich beeinträchtigt (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; Senat, I - 3 VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

    Seine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn bereits die Zustellung einer Klage besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde (BverfG, Beschluss vom 07.12.1994, 1 BvR 1279/94; OLG Frankfurt 20 VA 7/05; OLG München, 9 VA 3/04; OLG Celle, 16 VA 4/05; Senat, I - VA 6/08 und I - 3 VA 12/05).

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2008 - 3 VA 6/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung der Bewilligung der Zustellung einer auf

    Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschluss vom 21.04.2006, 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf punitive damages gerichtete Klagen.

    Sowohl aus US-amerikanischer als auch aus deutscher Sicht ist eine Zivilsache anzunehmen (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; Senat 3 VA 12/05).

    Würden die Grundsätze der innerstaatlichen Rechtsordnung bereits zum Maßstab für die Zustellung gemacht, so würde der internationale Rechtshilfeverkehr erheblich beeinträchtigt (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; Senat, 3 VA 12/05).

    Seine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn bereits die Zustellung einer Klage besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde (BverfG, Beschluss vom 07.12.1994, 1 BvR 1279/94; OLG Frankfurt 20 VA 7/05; OLG München, 9 VA 3/04; OLG Celle, 16 VA 4/05; Senat, 3 VA 12/05).

  • OLG Köln, 29.11.2017 - 7 VA 16/17

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Beifügung des Formblatts gem. Anh. II zu VO (EG)

    OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.04.2006 - 3 VA 12/05, Rn. 22; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.03.1991 - 20 VA 2/91, IPrax 1992, 166 (167); Rohe, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, Vor §§ 183, 184 Rn. 75; Geimer, IZPR, 7. Aufl. 2015, Rn. 2168.
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